Auktionsbestimmungen
1. Allgemeines
1.1. Die WAGYU DE GmbH (nachfolgend WDE genannt) ist Veranstalter der Online-Auktion. Der einheitlichen Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Beschicker und der WDE sowie zwischen dem Käufer und der WDE dienen die nachfolgenden Auktionsbestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Jeder, der an der Auktion als Beschicker oder Käufer teilnimmt, unterwirft sich diesen Auktionsbestimmungen.
1.2. Die Versteigerungsleitung obliegt der Geschäftsführung der WDE.
2. Zulassung zur Auktion
2.1. Zu der Auktion werden nur Tiere zugelassen, die aus amtlich als tuberkulose- und brucellosefrei anerkannten sowie aus leukoseunverdächtigen Beständen stammen. Im Übrigen gelten für die Zulassung die viehseuchenrechtlichen Bestimmungen. Alle Tiere sind virologisch negativ auf BVD/MD untersucht.
3. Verkaufsbestimmungen
3.1. Die Tiere werden über die Internet-Auktionsplattform wagyu.myvee.de ausgeboten.
3.2. Jeder Beschicker ist verpflichtet, ihm bekannte wertmindernde Mängel und unrichtige oder unvollständige Katalogangaben bis spätestens 48 Stunden vor Auktionsbeginn der WDE zu melden. Diese Informationen werden über das Auktionsupdate bekannt gegeben.
3.3. Das Ausbieten erfolgt im Auftrage und für Rechnung des Beschickers.
3.4. Der Käufer hat den Kaufpreis (Steigpreis + Kosten und Gebühren + gesetzliche Mehrwertsteuer) sofort nach Eingang der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer kann das Tier erst nach Eingang der Zahlung abholen. Embryonen und Sperma werden erst nach Eingang der Zahlung verschickt. Das Eigentumsrecht bleibt bis zur restlosen Bezahlung bei Wagyu DE GmbH. Für verspäteten Transport werden dem Käufer ab dem 15. Tag nach der Auktion Kosten für Fütterung und Haltung in Höhe von 4,00 € pro Tag berechnet.
3.5. Für den Transport der Tiere nach der Auktion ist der Käufer zuständig. Standort der Tiere ist der Verkäuferstall.
4. Kosten und Gebühren
4.1 Die Zuschlagspreise sind Nettopreise (ohne MwSt., Versicherung und Kommissionsgebühren). Vom Käufer werden auf den Steigpreis 3,5% Gebühren + gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
4.2 Bei Embryopaketen wird der Preis je Embryo ausgeboten, nicht der Preis für das Gesamtpaket. Bei Spermapaketen wird der Preis je Spermaportion ausgeboten.
5. Allgemeine Gewährleistungen und Garantien
5.1. Haftungsumfang
Der Beschicker leistet für die angebotenen Tiere Gewähr gemäß der unter den Punkten A, B und C beschriebenen Beschaffenheiten.
A. Abstammung und Katalogangaben
Für die Richtigkeit aller Katalogangaben leistet der Beschicker Gewähr. Ein durch falsche Angaben entstandener Minderwert des Tieres wird von der Versteigerungsleitung verbindlich für Käufer und Beschicker festgesetzt.
B. Besondere Gewährleistungen und Garantien bei Bullen ab einem Alter von 12 Monaten
B.1. Deckfähigkeit
Der Beschicker sichert zu, dass der Bulle bei ordnungsgemäßer Haltung und Fütterung einwandfrei deckt mit einer Gewährfrist von 12 Wochen.
B.2. Befruchtungsfähigkeit
Der Beschicker sichert zu, dass der Bulle bei ordnungsgemäßer Haltung und Fütterung einwandfrei befruchtet mit einer Gewährfrist von 6 Monaten.
C. Besondere Gewährleistungen und Garantien bei weiblichen Tieren
C.1. Trächtigkeit
Die Trächtigkeit und die Richtigkeit der Deck- bzw. Besamungsangaben werden vom Beschicker garantiert.
C.2. Zwillingstiere
Jungtiere, die aus einer zweigeschlechtlichen Zwillingsgeburt (Mehrlingsgeburt) stammen, dürfen nicht zur Versteigerung kommen. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass das verkaufte Tier unfruchtbar ist und aus einer zweigeschlechtlichen Mehrlingsträchtigkeit stammt, haftet der Beschicker dafür bis 2½ Jahre nach dem Verkauf.
6. Reklamationen, Streitigkeiten
6.1. Meldung
Alle Reklamationen sind unverzüglich nach dem Erkennen eines Mangels der WDE zu melden.
6.2. Wandlung des Kaufes
Erfolgt aufgrund berechtigter Reklamationen die Wandlung des Kaufes, so ist der Beschicker verpflichtet, soweit im Einzelfall nicht anders bestimmt, den Steigpreis zzgl. Kommissionsgebühr und 7 % Mehrwertsteuer an den Käufer zurückzuzahlen. Er ist außerdem verpflichtet, die entstandenen Transportkosten zum Käuferstall zu tragen. Der Beschicker ist berechtigt, bei Reklamationen irgendwelcher Art, Rücklieferung bei Erstattung des Kaufpreises zu verlangen, wobei außer den Kosten für den Hin- und Rücktransport Futtergeld vom Beschicker in Höhe von 3,50 € pro Tag zu zahlen sind.
6.3. Entschädigung
Bei allen Reklamationsfällen hat der Käufer nur Anrecht auf Entschädigungen, wie sie in diesen Auktionsbestimmungen festgelegt sind, jedoch nicht auf sonstige Schäden und Folgen, die aus dem Kauf erwachsen.
Auktionsbestimmungen
1. Allgemeines
1.1. Die WAGYU DE GmbH (nachfolgend WDE genannt) ist Veranstalter der Online-Auktion. Der einheitlichen Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Beschicker und der WDE sowie zwischen dem Käufer und der WDE dienen die nachfolgenden Auktionsbestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Jeder, der an der Auktion als Beschicker oder Käufer teilnimmt, unterwirft sich diesen Auktionsbestimmungen.
1.2. Die Versteigerungsleitung obliegt der Geschäftsführung der WDE.
2. Zulassung zur Auktion
2.1. Zu der Auktion werden nur Tiere zugelassen, die aus amtlich als tuberkulose- und brucellosefrei anerkannten sowie aus leukoseunverdächtigen Beständen stammen. Im Übrigen gelten für die Zulassung die viehseuchenrechtlichen Bestimmungen. Alle Tiere sind virologisch negativ auf BVD/MD untersucht.
3. Verkaufsbestimmungen
3.1. Die Tiere werden über die Internet-Auktionsplattform wagyu.myvee.de ausgeboten.
3.2. Jeder Beschicker ist verpflichtet, ihm bekannte wertmindernde Mängel und unrichtige oder unvollständige Katalogangaben bis spätestens 48 Stunden vor Auktionsbeginn der WDE zu melden. Diese Informationen werden über das Auktionsupdate bekannt gegeben.
3.3. Das Ausbieten erfolgt im Auftrage und für Rechnung des Beschickers.
3.4. Der Käufer hat den Kaufpreis (Steigpreis + Kosten und Gebühren + gesetzliche Mehrwertsteuer) sofort nach Eingang der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer kann das Tier erst nach Eingang der Zahlung abholen. Embryonen und Sperma werden erst nach Eingang der Zahlung verschickt. Das Eigentumsrecht bleibt bis zur restlosen Bezahlung bei Wagyu DE GmbH. Für verspäteten Transport werden dem Käufer ab dem 15. Tag nach der Auktion Kosten für Fütterung und Haltung in Höhe von 4,00 € pro Tag berechnet.
3.5. Für den Transport der Tiere nach der Auktion ist der Käufer zuständig. Standort der Tiere ist der Verkäuferstall.
4. Kosten und Gebühren
4.1 Die Zuschlagspreise sind Nettopreise (ohne MwSt., Versicherung und Kommissionsgebühren). Vom Käufer werden auf den Steigpreis 3,5% Gebühren + gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
4.2 Bei Embryopaketen wird der Preis je Embryo ausgeboten, nicht der Preis für das Gesamtpaket. Bei Spermapaketen wird der Preis je Spermaportion ausgeboten.
5. Allgemeine Gewährleistungen und Garantien
5.1. Haftungsumfang
Der Beschicker leistet für die angebotenen Tiere Gewähr gemäß der unter den Punkten A, B und C beschriebenen Beschaffenheiten.
A. Abstammung und Katalogangaben
Für die Richtigkeit aller Katalogangaben leistet der Beschicker Gewähr. Ein durch falsche Angaben entstandener Minderwert des Tieres wird von der Versteigerungsleitung verbindlich für Käufer und Beschicker festgesetzt.
B. Besondere Gewährleistungen und Garantien bei Bullen ab einem Alter von 12 Monaten
B.1. Deckfähigkeit
Der Beschicker sichert zu, dass der Bulle bei ordnungsgemäßer Haltung und Fütterung einwandfrei deckt mit einer Gewährfrist von 12 Wochen.
B.2. Befruchtungsfähigkeit
Der Beschicker sichert zu, dass der Bulle bei ordnungsgemäßer Haltung und Fütterung einwandfrei befruchtet mit einer Gewährfrist von 6 Monaten.
C. Besondere Gewährleistungen und Garantien bei weiblichen Tieren
C.1. Trächtigkeit
Die Trächtigkeit und die Richtigkeit der Deck- bzw. Besamungsangaben werden vom Beschicker garantiert.
C.2. Zwillingstiere
Jungtiere, die aus einer zweigeschlechtlichen Zwillingsgeburt (Mehrlingsgeburt) stammen, dürfen nicht zur Versteigerung kommen. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass das verkaufte Tier unfruchtbar ist und aus einer zweigeschlechtlichen Mehrlingsträchtigkeit stammt, haftet der Beschicker dafür bis 2½ Jahre nach dem Verkauf.
6. Reklamationen, Streitigkeiten
6.1. Meldung
Alle Reklamationen sind unverzüglich nach dem Erkennen eines Mangels der WDE zu melden.
6.2. Wandlung des Kaufes
Erfolgt aufgrund berechtigter Reklamationen die Wandlung des Kaufes, so ist der Beschicker verpflichtet, soweit im Einzelfall nicht anders bestimmt, den Steigpreis zzgl. Kommissionsgebühr und 7 % Mehrwertsteuer an den Käufer zurückzuzahlen. Er ist außerdem verpflichtet, die entstandenen Transportkosten zum Käuferstall zu tragen. Der Beschicker ist berechtigt, bei Reklamationen irgendwelcher Art, Rücklieferung bei Erstattung des Kaufpreises zu verlangen, wobei außer den Kosten für den Hin- und Rücktransport Futtergeld vom Beschicker in Höhe von 3,50 € pro Tag zu zahlen sind.
6.3. Entschädigung
Bei allen Reklamationsfällen hat der Käufer nur Anrecht auf Entschädigungen, wie sie in diesen Auktionsbestimmungen festgelegt sind, jedoch nicht auf sonstige Schäden und Folgen, die aus dem Kauf erwachsen.
